Am 1. April musste für die Fachgruppe Wassergefahren ein technischer Sonderdienst stattfinden. Grund war die Neuregelung der Binnenschifffahrts-Straßen-Ordnung (BinSchStrO vom 01.03.2022). Was seit Jahren im Straßenverkehr Pflicht ist, betrifft nun auch Boote bis 13 Meter Länge. Während an Kraftfahrzeugen die Reifen den Witterungsverhältnissen angepasst sein müssen, gilt für Boote die Verwendung von entsprechenden Propellern. Durch eine spezielle Beschichtung und Steigung der Propeller erreicht man in den Sommermonaten beispielsweise weniger Schlupf und Kavitation im deutlich höher viskosen Wasser und sorgt für eine bessere Manövrierbarkeit zur warmen Jahreszeit und somit mehr Sicherheit im Schiffsverkehr. Aus diesem Grund mussten unsere Bootsbesatzungen alle sieben Außenbordmotoren von den nicht mehr zulässigen Ganzjahrespropellern auf Sommerpropeller umstellen.
Die Nutzung der falschen Propeller war beim Einsatz in der letzten Woche aufgefallen. Eine behördliche Verwarnung wurde dem Ortsverband ausgesprochen und eine Frist zur Beschaffung der Sommerpropeller bis zum 1. April gewährt. Ansonsten drohte der Fachgruppe ein saftiges Bußgeld sowie ein Fahrverbot für eine Saison. Insbesondere die kurzfristige Beschaffung der neuen Propeller stellte für den Ortsverband eine Herausforderung dar, da deutschlandweit sämtliche Einsatz- sowie zivil genutzten Boote in kürzester Zeit umgerüstet werden müssen. Die Neuregelung war auch im THW nicht ausreichend kommuniziert worden, so dass nun vielen Fachgruppen Wassergefahren ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder gar ein Fahrverbot droht.
Durch den Sonderdienst, für den unsere Bootsbesatzungen sogar von der Arbeit freigestellt wurden, konnte das Fahrverbot abgewendet und die Einsatzfähigkeit erhalten werden.