Oberstes Ziel der Arbeit des Ortsbeauftragten (OB) ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.
Der jährlich bis zu viermal tagende Ortsausschuss (OV-Stab und Führungskräfte) berät den Ortsbeauftragten bei personellen Entscheidungen, grundsätzlichen Fragestellungen und der strategischen Ausrichtung des Ortsverbandes.